Steuern, Versicherungen, Pflichtkram – Das musst du über das Gründen im Studium wissen

Steuern, Versicherungen, Pflichtkram – Das musst du über das Gründen im Studium wissen

Ein eigenes Projekt, volle Kontrolle, keine Vorgesetzten – die Vorstellung von Selbstständigkeit klingt für viele Studierende nach Freiheit. Doch diese Freiheit kommt nicht ohne Regeln, denn wenn du während des Studiums gründen möchtest, musst du dich wie jeder andere Unternehmensgründer auch mit vielen Vorschriften und Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Welche Einkünfte müssen versteuert werden? Welche Rechtsform ist sinnvoll? Bleibt die studentische Krankenversicherung bestehen? Und was muss gegenüber dem Finanzamt offengelegt werden? Wir haben eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen für dich erstellt.

Unterschiede zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit

Bevor überhaupt über Steuern und Versicherungen nachgedacht werden kann, steht eine grundlegende Frage im Raum: Handelt es sich bei deiner geplanten Tätigkeit um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit? Davon hängen nämlich sowohl die steuerlichen Pflichten als auch der bürokratische Aufwand ab.

Zu den freien Berufen gehören etwa journalistische, künstlerische oder wissenschaftliche Arbeiten sowie IT-Dienstleistungen oder Nachhilfe. Als Freiberufler musst du kein Gewerbe anmelden, sondern lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen.

Ein Gewerbe liegt wiederum bei Online-Shops, Agenturen oder Produktverkauf vor und erfordert eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Die Gebühr hierfür variiert je nach Bundesland und Gemeinde, liegt aber in der Regel zwischen 20 und 65 Euro. Hier fällt zudem die sogenannte Gewerbesteuer an, sobald der Freibetrag überschritten wird.

Passende Rechtsform wählen

Diese Entscheidung solltest du mit Blick auf Haftung, Aufwand und Langfristigkeit treffen. Gerade Studierende gründen häufig ein Einzelunternehmen, da diese Rechtsform kein großes Risiko mit sich bringt, unkompliziert und ohne Startkapital möglich ist. 

Eine andere Option wäre die UG (haftungsbeschränkt) – eine Art Mini-GmbH, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt bleibt. Das erfordert allerdings:

  • Eintragung ins Handelsregister
  • Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags
  • Mindeststammkapital von einem Euro (allerdings empfiehlt sich hier ein realistischeres Kapital von mindestens 500 €)

Steuerliche Grundlagen und Kleinunternehmerregelung

Unabhängig von der Rechtsform folgt nach der Gründung zeitnah die steuerliche Registrierung. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann online über ELSTER ausgefüllt werden und bildet dabei die Basis. Darin musst du unter anderem die erwarteten Umsätze und den Unternehmenszweck angegeben. Daraus ergeben sich folgende Steuerarten:

  • Einkommensteuer: auf den erwirtschafteten Gewinn
  • Umsatzsteuer: 19 % oder 7 % auf Leistungen – es sei denn, du nutzt die Kleinunternehmerregelung
  • Gewerbesteuer: bei gewerblicher Tätigkeit ab einem Gewinn von 24.500 €

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit Gründer außerdem bei einem Jahresumsatz bis 22.000 € im Vorjahr und 50.000 € im laufenden Jahr von der Umsatzsteuerpflicht. Damit entfällt die Pflicht zur monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung und zur Ausweisung von Umsatzsteuer auf Rechnungen.

Pflichten bei Rechnungen, Belegen und Steuererklärungen

Auch wenn du nur nebenbei selbstständig bist, geht es leider nicht ganz ohne Papierkram. Schon ab dem ersten verdienten Euro gelten bestimmte Pflichten.

Für die meisten reicht da eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) völlig aus. Die nötigen Formulare kannst du bequem digital über ELSTER abgegeben.

Worauf du achten solltest:

  • Rechnungen brauchen Pflichtangaben: Name, Adresse, Steuernummer, eventuell Umsatzsteuer-ID und Leistungszeitraum
  • Belege wie Quittungen, Rechnungen oder Verträge solltest du ordentlich sammeln und 10 Jahre aufbewahren
  • Steuererklärungen werden digital mit ELSTER oder einem Buchhaltungstool erledigt

Tipp: Nutze ein einfaches Buchhaltungsprogramm, das extra für kleine Gewerbe oder Freiberufler gemacht wurde. So hast du Einnahmen und Ausgaben jederzeit im Blick und kannst Excel-Chaos oder verlorene Belege vermeiden.

Regelungen bei der Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist bei studentischen Gründern ein besonders wichtiger Punkt, denn ob du weiterhin über die studentische Versicherung abgesichert bist oder in einen anderen Tarif wechseln musst, hängt neben dem Einkommen auch vom zeitlichen Umfang deiner Selbstständigkeit ab.

Eine studentische Versicherung ist möglich, wenn:

  • du unter 30 Jahre alt bist bzw. das 14. Fachsemester noch nicht überschritten hast.
  • deine selbstständige Tätigkeit als Nebenerwerb eingestuft wird.
  • deine monatlichen Einnahmen unter der Minijob-Grenze von 556 € (Stand 2025) bleiben.

Ein Wechsel in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist erforderlich, wenn:

  • du deutlich mehr Zeit in dein Unternehmen investierst als ins Studium.
  • du regelmäßig höhere Einkünfte erzielst.

Dadurch wird deine Selbstständigkeit nämlich zur Hauptbeschäftigung und die Krankenkasse stuft dich nicht mehr als ordentlicher Studierende ein. Die Beiträge richten sich nach deinem Einkommen und liegen in der Regel zwischen 180 und 250 € monatlich.

Starthilfen für dein Unternehmen

Viele Hochschulen und öffentliche Einrichtungen bieten außerdem gezielte Unterstützung an, um jungen Unternehmen den Einstieg zu erleichtern. 

Besonders bekannt ist das EXIST-Gründerstipendium, das vom Bundesministerium für Wirtschaft vergeben wird und über deine Hochschule beantragt werden kann. Es richtet sich an Studierende, Absolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter mit einem innovativen, technologieorientierten Konzept. Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum von zwölf Monaten und beträgt bis zu 3.000 € monatlich. 

Darüber hinaus verfügen viele Universitäten über eigene Gründungszentren oder Start-up-Services, oft unter dem Dach von Transferzentren. Diese bieten Unterstützung bei der Erstellung von Businessplänen, Marktanalysen oder Finanzierungsstrategien. Hinzu kommen Mentoring-Programme, Zugang zu Netzwerken und in vielen Fällen auch kostenlose Arbeitsplätze oder Beratungsangebote.

Foto von Priscilla Du Preez auf Unsplash

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